Erstellung von Gutachten
Viele der Mitbewerber auf dem Markt wollen mit eindeutigen Parolen Kunden locken und versprechen ein Gutachten Ihres Fahrzeuges binnen 24 Stunden zu erstellen.
Der skeptische und nachdenkende Kunde wird jedenfalls von solchen Angeboten völlig zu Recht erst einmal Abstand nehmen.
- Ein solch erstelltes Gutachten birgt nahezu immer sog. Nachträge
- Die Bauteilzerlegung am Fahrzeug um innere - zunächst nicht sichtbare Schäden - zu erkennen, kann kaum mit in die Endbeurteilung eines solchen schnell erstellten Gutachtens einfließen. Es entstehen dadurch unvorhergesehene Nachträge die dann zu Lasten Ihrer Zeit gehen, oder gar im Nachgang einen zweiten, dritten oder vierten Gang zur Kraftfahrzeugwerkstatt unumgänglich machen. Insbesondere sind hier Eingriffe ins Fahrzeuggefüge gemeint, die keinesfalls von aussen erkennbar sein können. Wie bitte soll irgendwer ein Fehlerfreies Gutachten als juristisches Rechtssicheres Gewerk in einer Stunde erstellen können?
- Ferner können doch Kalkulationen nur falsch beurteilt oder gar unvollständig erstellt werden.
Selbstverständlich wird ein Gutachten so Zeitnah wie möglich erstellt, aber eben nicht "so mal eben" nach dem Motto Hauptsache der Auftrag ist durch.
Vielmehr möchten wir mit Ihrer Werkstatt und Ihrem Rechtsanwalt gemeinsam und Rechtssicher abwickeln und das möglichst so, dass wenn Sie mit Ihrem Auto die Werkstatt verlassen hinsichtlich dieses Schadensereignisses eben nicht so schnell wiederkommen müssen.
Nur die ganz enge Kooperation zwischen Ihnen, dem Rechtsanwalt dem Gutachter und Ihrer Werkstatt schaffen für Sie selber das was wir Rechtssicherheit nennen.
Deshalb gilt: Besser einen Tag länger aufs eigene Auto verzichten, als hinterher noch einige male etwaige Folgefehler beheben lassen zu müssen.
Von einem Hoplahop Gutachten halten wir nichts, auch nicht nur damit der Auftrag schnell vom Tisch ist.