Klarheit schaffen und Ihre Beweisführung sichern.

Sicherung von Sachbeweisen

- unter anderem durch eine Spurensicherung – wie z.B. durch Schriftstücke, Fotografien, Videographien und Gegenstände aller Art (z.B. Hautpartikel, Haare, Kratzspuren von Fingernagel oder Fingerabdruck, (Daktyloskopie) aber auch Werkzeugspuren); dabei können dieses alles Spurenträger sein.

Bei der Beweissicherung sind hier ausschließlich sächliche und eben nicht wie in der Polizeilichen Beweisführung auch Personen gemeint.

Hierzu gehören aber grundsätzlich zwei Unterterkapitel:

  1. Beweissicherung bei Fahrzeugeinbruch oder Diebstahl, nach Wiederauffindung des Fahrzeuges, sowie bei Manipulationsverdacht nach Unfällen.
  2. Beweise sichern wir aber auch wenn sich herausstellte, dass eine Reparatur nicht sach und fachgerecht durchgeführt wurde und/oder wenn fehlerhafte Teile verbaut wurden.

Daher gilt: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Ansprüche - unsereins sichert die Beweise dafür!

Wir erstellen zuverlässige und professionelle technische Gutachten zur Beweissicherung.

Zu Punkt 1:

Wurde in ein Fahrzeug eingebrochen heißt es oftmals wie bereits in der Beweisaufnahme beschrieben, es geht zunächst um die Spurensuche um evtl. auch Täter ausfindig zu machen. Gleiches gilt natürlich auch, falls ein zuvor entwendetes Fahrzeug wieder aufgefunden wird. 

Spuren, Zeichen und Symbole sind bedeutungstragende Auffälligkeiten im Alltag, die es bei der Spurensuche zu erkennen und erforschen gilt. Die Spurensuche macht es möglich, Konventionen auf den Grund zu gehen und Stereotypisierungen, Routinisierungen und Banalisierungen aufzudecken.

Was dann folgt ist die Spurensicherung woraus sich dann eben auch die Beweissicherung erhebt.

Die Spurensicherung wird je nach Anwendungsart mit verschiedenen Methoden angewand. Sei es mit Pulver oder mit Folien. Im Fahrzeugbereich ist am ehesten die Pulverform Mangandioxidpulver, Rußpulver oder Eisenoxidpulver verwendet. Im Bereich der Folien eignen sich besonders gut Spurfix oder Neschenfolien.

Werden Spuren gefunden und sichtbar gemacht, können diese später als Beweise vor Gericht verwendet werden. Dies gilt selbstverständlich für beide Unterpunkte. 

Zu Punkt 2:

Dabei untersuchen wir zum Beispiel:

  1. Ist das Fahrzeug überhaupt unfallfrei?
  2. Wo war das Fahrzeug überhaupt beschädigt?
  3. Was wurde Instandgesetzt und welche Bauteile wurden wie verbaut?
  4. Wie hoch waren die Instandsetzungskosten?
  5. Ist das Fahrzeug sach- und fachgerecht instandgesetzt worden?

Doch es gibt noch weitere Themen die zu berücksichtigen sind, was mit einem Termin zur Besichtigung des Fahrzeuges beginnt. So muß bei bestimmten vorgehensweisen der Spurenaufnahme sehr differenziert werden, welche Personen bei einer Spurenaufnahme anwesend sein sollten. Schon damit beginnt sozusagen die planerische Arbeit des Sachverständigen. Um Befangenheitsverdächtigungen auszuschließen arbeiten wir sehr eng mit der Polizei und Jusitz zusammen, denn nur so lassen sich Spuren Rechtssicher in Beweise umwandeln.  

Dies beginnt schon mit einer Terminvereinbahrung je nach Fall:

  • Besichtigung mit Terminvereinbahrung
  • Besichtigung ohne Terminvereinbahrung

 

Auch das Thema Ortstermin ist ein heikeles, denn es geht um Schadensaufklärung oder die genannte Spurenaufnahme. Hier wird die frage der Vorgehensweise sein, nämlich mit allen Beteiligten oder nur mit einzelnen Beteiligten, sowie ohne oder mit behördlichen Personen. (Privattermin oder Gerichtstermin)

Ferner spielen je nach Auftrag noch Örtlichkeiten bzw. Witterungsverhältnisse eine Rolle.


Lassen Sie uns alle weiteren Details zu diesem Thema persönlich erörtern, denn unter Mithilfe der Polizei und Ihres Rechtsanwaltes werden wir schnellstmöglich zum richtigen Ziel kommen.


Zudem sehen Sie bitte auch unter "Startseite" dann "Sofortunfallhilfe" oder auch dem Unterpunkt "Beweisaufnahme" nach.


Gerne stehen wir für etwaige Fragen zur Verfügung